Viele der in der Digitalisierung führenden europäischen Städte mit einer vergleichbaren Größe wie Berlin, viele Bundesländer und der Bund schaffen im Moment neue übergreifende Strukturen mit neuen Zuständigkeiten und untermauern diese mit dem entsprechenden Mandat, Ressourcen und Budgets.
Das Land Berlin muss prüfen, ob die bestehenden Strukturen ausreichen, um Verbindlichkeit, klare Verantwortungszuweisung, strategische Priorisierung und Monitoring der Digitalisierungsstrategie sowie der daraus abgeleiteten Vorhaben zu gewährleisten.
Im Moment agiert Berlin mit verteilten Zuständigkeiten. Eine Staatssektretärin und zwei Staatssekretäre tragen ausdrücklich Verantwortung für Teilaspekte der Digitalisierung im Land Berlin: Staatssekretärin zuständig für IKT, Staatssekretär zuständig für die Smart City-Strategie, Staatssekretär zuständig für die Koordinierung der Digitalisierungsstrategie.
Ressortübergreifende Koordination erfolgt z.B. im IKT-Lenkungsrat, der Staatssekretärskonferenz und einem Steuerungskreis Digitalisierungsstrategie auf Ebene der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre, die von ressortübergreifenden Arbeitsgruppen unterstützt werden.
Das
Land Berlin sollte analog zu anderen Städten und Ländern zunächst die
Notwendigkeit des Aufbaus einer zentralen Steuerungsstruktur
diskutieren. Neben der zentralen Steuerung müssen die Strukturen in den
einzelnen Senatsverwaltungen überprüft werden, um die
Digitalisierungsstrategie zu verankern, die damit verbundenen Vorhaben
umzusetzen und in Zusammenarbeit mit der zentralen Steuerungsstruktur
insbesondere die ressortübergreifenden Handlungsfelder zu bearbeiten.
Stärken
- Senatsbeschluss zur Erstellung einer Digitalisierungsstrategie
- IKT-Lenkungsrat
- Lenkungskreis der Digitalisierungsstrategie auf Ebene der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre, unterstützt von einer ressortübergreifenden Arbeitsgruppe
- GPM-Strukturen
Handlungsbedarfe
- Diskussion über die Notwendigkeit einer zentralen Steuerung und Bündelung der Zuständigkeiten für übergreifende Digitalisierungsthemen (Festlegung von Strukturen sowie Unterlegung mit Budget und Ressourcen)
- Überprüfung der Strukturen für die Umsetzung der Digitalisierungsthemen in den Senatsverwaltungen (gegebenenfalls: Anpassung der Strukturen sowie Unterlegung mit Budget und Personalressourcen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel)